Namensänderung an der OvGU

Die Immatrikulation ist für viele Erstis verwirrend und führt leicht zu Überforderung. Manchmal kommen dann aber auch noch Schwierigkeiten mit dem eigenen Namen dazu: Die Uni benötigt für die Immatrikulation eure Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. also das Abitur). Steht darauf euer Deadname, möchte die Uni euch unter diesem Namen immatrikulieren und es kann zu Schwierigkeiten kommen, falls ihr unter einem anderen Namen eingeschrieben werden wollt. Gleichzeitig kann sich euer gewählter Name (und natürlich auch eure Pronomen) auch während des Studiums ändern. Was ihr in diesen Fällen tun könnt, erfahrt ihr hier.

Wofür der Name an der OvGU wichtig ist

Hier an der OvGU werdet ihr ständig neue Menschen kennenlernen. Ähnlich geht es auch den Dozierenden, den Menschen die Seminare geben und euren Übungsleitenden. Aus diesem Grund werden in vielen Modulen Anwesenheitslisten genutzt, auf denen der Name steht, unter dem ihr immatrikuliert seid. Auch werdet ihr euch z.T. über das eLearning in Module oder Gruppen eintragen und auch hier wird genau dieser Name (teilweise öffentlich) gelistet werden.

Darüber hinaus erhaltet ihr natürlich auch einen Studierendenausweis, auf dem euer offizieller Name steht. Dieser wird für das Bezahlen in der Mensa, aber auch z.B. für die Anwesenheitskontrolle in den Prüfungen genutzt.

Namensänderung vor dem Studium

Seit Anfang 2024 können sich Studierende hier an der OvGU unter selbstgewähltem Namen immatrikulieren. Dafür hat die Uni eine amtliche Bekanntmachung veröffentlicht, in der alles Wissenswerte aufgeführt ist. Legt ihr bei eurer Immatrikulation den entsprechenden Antrag auf Namensänderung bei der OvGU zusammen mit eurem Personalausweis vor, könnt ihr euch direkt unter eurem selbstgewählten Namen und Personenstand immatrikulieren lassen (den Antrag findet ihr auch am Ende der amtlichen Bekanntmachung). In diesem Fall werden direkt alle Dokumente, die ihr erhaltet, auf diesen Namen ausgestellt.

Zusätzlich könnt ihr auch einen DGTI-Ergänzungsausweis vorlegen, falls ihr diesen besitzt. Wir wissen allerdings nicht, ob dieser den Antrag auf irgendeine Weise beeinflusst, verpflichtend ist dieser nämlich nicht.

Namensänderung während des Studiums

Entscheidet ihr euch während des Studiums für einen neuen Namen, läuft die Änderung ähnlich ab. Füllt einfach den entsprechenden Antrag aus und gebt ihn beim Campus Welcome Center ab (das geht sowohl persönlich als auch per Post oder per E-Mail). Auch in diesem Fall könnt ihr einen DGTI-Ergänzungsausweis einreichen, solltet ihr einen besitzen. Wurden euer Name oder euer Geschlechtseintrag geändert, erhaltet ihr eine Mail vom URZ (die sind verantwortlich für die Verwaltung der Studis) und ggf. eure neue E-Mail-Adresse.

Was ihr außerdem beachten müsst

Wichtig zu wissen ist, dass diese Änderung wirklich nur für die OvGU gilt und ihr euch selbstständig um eine amtliche Personenstandsänderung bemühen solltet. Wird euer Abschlusszeugnis beispielsweise auf diesen selbstgewählten Namen ausgestellt, könnte es später in eurem Bewerbungsprozess auf eine Stelle zu Problemen kommen, wenn der Name auf eurem Personalausweis noch nicht geändert wurde. Auch ist es möglich, dass euer Semesterticket von der MVB nicht anerkannt wird. Diesbezüglich haben wir leider noch keine Erfahrungen gemacht.

Außerdem kann es zu Komplikationen kommen, wenn ihr neben eurem Studium auch für die OvGU arbeitet (z.B. weil ihr eine Tutoren-Stelle habt). Die momentane Regelung gilt bisher leider nur für Studierende und nicht für Mitarbeitende.

Wir sind diesbezüglich weiterhin im Gespräch mit der OvGU. Sollten bei euch in irgendeiner Weise Probleme auftreten, kontaktiert uns gerne, damit wir davon wissen und eventuell helfen können. Bis dahin ist es aber jederzeit möglich, eure Namensänderung rückgängig zu machen, um z.B. euer Abschlusszeugnis auf euren legalen Namen ausgestellt zu bekommen.

Wie ihr eine amtliche Personenstandsänderung mithilfe des Selbstbestimmungsgesetzes beantragt, erfahrt ihr im nächsten Absatz. Sobald diese Änderung abgeschlossen ist, müsst ihr eine Kopie eurer neuen Personenstandsurkunde z.B. beim Campus Welcome Center vorlegen.

Änderung mithilfe des Selbstbestimmungsgesetzes

Seit dem 01.08.24 ist das neue Selbstbestimmungsgesetzt in Kraft getreten. Mit diesem ist es möglich, auch offiziell seinen Personenstand (d.h. Vorname und Geschlechtseintrag) zu ändern. Wie genau das geht, könnt ihr hier nachlesen. Beachtet dabei, dass das ein langwieriger Prozess von mindestens 3 Monaten sein wird. Nehmt euch dafür also etwas Zeit.

Hilfe erhalten

Sollte irgendetwas nicht funktionieren und ihr Hilfe benötigen, könnt ihr euch sowohl an uns, als auch an die Gleichstellungsbeauftragte der OvGU wenden. In beiden Fällen erfolgt die Hilfe absolut vertraulich.

Solltet ihr keinen Drucker zu Hause haben und das Formular so nicht ausfüllen können, könnt ihr euch außerdem an euren Fachschaftsrat oder an den Studierendenrat wenden und ggf. dort drucken. Die sind immer nett und helfen euch gerne. Falls ihr bereits an der OvGU immatrikuliert seid, könnt ihr außerdem an mehreren Stellen auf dem Gelände drucken, z.B. in der Bibliothek.